Einfach vorsorgen mit einer Patientenverfügung
„Hätte ich vorher gewusst, was für eine Belastung auf uns zukommt, hätte ich darauf bestanden, dass meine Mutter eine Patientenverfügung erstellt.“, sagt Martina B..
Doch zurück auf Anfang.
Es ist früher Morgen, als bei der 45-jährigen Martina B. das Telefon klingelt. Am Apparat der Pflegedienst, welcher ihrer Mutter morgens beim Anziehen hilft. Die 80-jährige Ursula B. war für ihr Alter ziemlich fit und brauchte keine Betreuung. Lediglich morgens und abends kam der Pflegedienst, um der alten Dame zu helfen. Doch an diesem Morgen war alles anders.
Der Pflegedienst informierte die Tochter, dass es der Mutter ziemlich schlecht ginge und sie direkt den Notarzt gerufen hätte.
Wenige Stunden später im Krankenhaus sollte sich herausstellen, dass Ursula einen schweren, plötzlichen Schlaganfall erlitten hatte und gestürzt war. Und damit begann eine belastende Zeit für Martina und ihre Geschwister. Nach der erforderlichen Operation erwachte die Mutter nicht mehr aus der Narkose. Sehr bald stellte sich nun die Frage nach dem weiteren Vorgehen. Sollte die Mutter weiter künstlich ernährt und beatmet werden?
Sollte sie im Falle eines Herzstillstandes reanimiert werden?
Was waren ihre Wünsche gewesen?
„Die Patientenverfügung Ihrer Mutter wird unser weiteres Handeln bestimmen“, war die Aussage des behandelnden Arztes. Doch eine Patientenverfügung konnten die Geschwister einfach nicht finden. Da auch keine anderen Vollmachten hinterlegt waren, konnten die Geschwister keine medizinischen Entscheidungen über ihre Mutter treffen.
Obwohl sie wussten, dass Ursula B. niemals über lange Zeit künstlich am Leben erhalten werden wollte, mussten sie zwei Jahre lang zusehen, wie ihre Mutter nur durch Maschinen weiterlebte. Eine belastende Situation.
Hätte Ursula B. eine Patientenverfügung erstellt, hätten ihre Kinder nicht hilflos zusehen müssen, wie ihre Mutter künstlich am Leben erhalten wurde, obwohl sie dieses niemals gewollt hätte.
Was Sie schon immer über die Patientenverfügung wissen wollten!
Was ist eine Patientenverfügung?
Ist eine Patientenverfügung sinnvoll?/ Wer braucht sie?Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?
Wo bekomme ich Hilfe beim Erstellen einer Patientenverfügung?
Brauche ich einen Notar, Rechtsanwalt oder Arzt dazu?Was kostet das Erstellen einer Patientenverfügung?
Wann tritt eine Patinetenverfügung in Kraft?
Einmal aufgeschrieben - gilt die Patientenverfügung dann für immer?
Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vollmacht?
Gilt meine Patientenverfügung auch im Ausland?
Was ist, wenn ich meine Meinung ändere?
Wo kann ich meine Patientenverfügung aufbewahren, sodass sie auch gefunden wird?
Was ist Inhalt einer Patientenverfügung?
Muss der Arzt sich an die Patientenverfügung halten?
Was passiert im Notfall, wenn die Notfallsanitäter nicht wissen, ob es eine Patientenverfügung gibt?
Ich habe Sorge, dass vorschnell "der Stecker gezogen wird", wenn ich eine Patientenverfügung habe.
Wie bekommt mein behandelnder Arzt meine Patientenverfügung?
Was passiert, wenn die Anbgaben auf meiner Patientenverfügung zu ungenau sind?
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist ein Vorsorgedokument, in welchem Sie für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit, zum Beispiel bei schwerer Krankheit oder Koma, festlegen, wie Sie ärztlich behandelt werden möchten. Nach §1901 a Abs. 1 des BGB legt eine volljährige Person in einer Patientenverfügung fest ob er in einem bestimmten Gesundheitszustand bestimmten Heilbehandlungen oder Eingriffen zu willigt, oder sie untersagt.
Einfach gesagt: In einer Patientenverfügung legen Sie fest, ob und wie Sie in einem bestimmten Fall behandelt werden möchten, wenn Sie dies nicht mehr selber entscheiden können. Sie können zum Beispiel festlegen, ob sie künstlich ernährt oder beatmet werden möchten.
Ist eine Patientenverfügung sinnvoll? Wer braucht sie?
Da in einer Patientenverfügung die eigenen Wünsche über das Ende des Lebens festgelegt werden, ist die Erstellung einer Patientenverfügung für jeden sinnvoll. Mit ihr kann jeder für sich entscheiden und festlegen, ob er reanimiert, künstlich ernährt oder beatmet werden möchte. Auch eine Zustimmung oder Verweigerung über eine Organspende kann mit der Patientenverfügung erteilt werden. Zwar ist die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod durchaus nicht einfach, doch nimmt die Patientenverfügung den Hinterbliebenen das Rätzeln um die Wünsche des Betroffenen.
Etwa jeder vierte Deutsche hat zufolge des Deutschen Instituts für Altersvorsorge eine Patientenverfügung erstellt.
Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?
Informationen folgen.
Wo bekomme ich Hilfe beim Erstellen der Patientenverfügung?
Kommt es bei der Erstellung einer Patientenverfügung zu formellen Fragen, helfen Ratgeber oder Broschüren. Beispielsweise die Broschüre „Patientenverfügung“ des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. In dieser Publikation erhalten Sie wertvolle Tipps und Hilfe zum Aufbau der Patientenverfügung, der Hinterlegung und den Inhalten. Sie finden die Broschüre als kostenloses Download auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz unter der Kategorie "Publikationen".
Formelle Fragen können Sie auch mit einem Notar oder Rechtsanwalt klären, der sicherstellen kann, dass ihre Patientenverfügung rechtssicher ist. Das ist aber nicht zwingend erforderlich.
Brauchen Sie Hilfe bei medizinischen Fragen kontaktieren Sie am besten Ihren Hausarzt. Dieser kann Sie umfangreich zu den Themen Betreuung, Reanimation, künstliche Ernährung, Beatmung und Hospiz beraten. Außerdem kann er ihnen weitere medizinische Maßnahmen erklären, welche Sie in ihrer Patientenverfügung berücksichtigen möchten.
Weitere Tipps erhalten Sie auch in unserer Videoreihe zum Thema Patientenverfügung:
Brauche ich einen Notar, Rechtsanwalt oder Arzt dazu?
Sich mit seinem Hausarzt über die Patientenverfügung zu beraten ist kein Muss, aber sinnvoll. Dieser kann Ihnen medizinische Begriffe und Behandlungsmöglichkeiten, wie künstliche Ernährung oder Beatmung genauer erklären. So können Sie eine fundierte Entscheidung treffen.
Einen Notar oder Rechtsanwalt benötigen Sie nicht um eine gültige Patientenverfügung zu erstellen. Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung der Patientenverfügung ist normalerweise nicht nötig. Lediglich im Fall, dass Zweifel an Ihrer Geschäftsfähigkeit bestehen könnten, bietet es sich an die Patientenverfügung von einem Notar beglaubigen zu lassen.
Was kostet das Erstellen einer Patientenverfügung?
Da Sie eine Patientenverfügung selber schriftlich Erstellen können, ist eine Patientenverfügung zunächst kostenlos. Sie können eine Vorlage herunterladen und Ausfüllen (dort aber aufpassen, nicht alle angebotenen Downloads sind juristisch korrekt), oder Sie Erstellen selbstständig eine Patientenverfügung zum Beispiel entlang der Erstellungshilfe in der kostenlosen Broschüre „Patientenverfügung“ des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.
Nur wenn Sie Ihre Patientenverfügung vom Anwalt oder Notar erstellen lassen wollen, fallen Kosten an. Auf www.anwaltsverfügungen.de können Sie beispielsweise eine Patientenverfügung zum Festpreis von 55€ erstellen lassen.
Wann tritt eine Patientenverfügung in Kraft?
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Patientenverfügung hängt von zwei Punkten ab. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) erklärt das Inkrafttreten der Patientenverfügung so:
„Auf diese Weise können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig sind.“ (Broschüre „Patientenverfügung“, S. 9)
Das erste Kriterium, das erfüllt sein muss ist also, dass Sie nicht mehr selber entscheidungsfähig sind. Danach tritt die Patientenverfügung in dem Moment in Kraft, den Sie in Ihrer Eingangsformeln exemplarisch benannt haben. Haben Sie verfügt, dass die Patientenverfügung in Kraft tritt, wenn Sie sich im unmittelbaren Sterbeprozess befinden, tritt die Verfügung auch erst in diesem Moment in Kraft.
Stellen Sie sich vor: Sie haben einen schweren Autounfall. Noch an der Unfallstelle werden Sie reanimiert (denn: Im Notfall werden zunächst lebensrettende Maßnahmen eingeleitet). Im Krankenhaus können Sie nach den erforderlichen Operationen nicht mehr zu Bewusstsein gelangen. Durch Ihren Unfall haben Sie so große Gehirnschädigungen erlitten, dass Sie nach Einschätzung der Ärzte nie mehr in der Lage sein werden, eigene Entscheidungen treffen zu können. Nun legt ihr Partner Ihre Patientenverfügung vor, in der sie bestimmt haben, dass Sie in diesem Fall nicht künstlich beatmet werden möchten. Nach einer entsprechenden Prüfung wird Ihrem Wunsch dann nachgekommen.
Einmal aufgeschrieben-gilt die Patientenverfügung dann für immer?
Viele Menschen fürchten sich vor der Erstellung einer Patientenverfügung, weil sie fürchten, die Entscheidungen, die sie mit der Verfügung machen seien für immer verbindlich. Doch das ist ein Irrtum! Eine Patientenverfügung kann jederzeit schriftlich oder mündlich widerrufen werden. Solange Sie Ihren eigenen Willen und Ihre Wünsche äußern können, können Sie auch die Patientenverfügung außer Kraft setzen. Das geht sogar noch mündlich auf dem Weg in den Operationssaal. Damit Sie sichergehen können, dass die Patientenverfügung wirklich außer Kraft gesetzt ist, ist es sinnvoll die Verfügung zu vernichten oder mit einem entsprechenden Vermerkt schriftlich zu kennzeichnen. Ab diesem Moment ist ihre Patientenverfügung nicht mehr gültig.
Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vollmacht?
Der Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist vielen Menschen nicht klar, dabei ist er recht einfach erklärt.
In der Patientenverfügung legen Sie selber fest, wie die Ärzte in einer bestimmten gesundheitlichen Situation zu handeln haben, sollten Sie selber nicht mehr entscheiden können.
Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person, die für Sie entscheidet, wenn sie nicht mehr dazu in der Lage sind.
Die beiden Vorsorgedokumente ergänzen einander sehr gut, denn wenn Sie eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht erstellen, können Sie sicherstellen, dass Ihre persönlichen Wünsche umgesetzt werden und eine Person dafür sorgt, dass dies getan wird und die Verfügung auch gefunden wird.
Dabei stehen Ihre eigenen Wünsche immer über denen, der mit der Vorsorgevollmacht ausgestatteten Person.
Gilt meine Patientenverfügung auch im Ausland?
Wenn Sie eine Patientenverfügung nach §1901 a Abs. 1 des BGB erstellen, gilt diese Patientenverfügung in der Bundesrepublik Deutschland. Diese ist nur innerhalb Deutschlands verbindlich, nicht aber unbedingt im Ausland gültig. National können jeweils andere Regelungen gelten. Es bietet sich aber an, eine beglaubigte Übersetzung der Patientenverfügung zu machen, so kann der Arzt im Ausland prüfen, welche Wünsche der Patient vorgebracht hat und inwieweit diese nach nationalem Recht umsetzbar sind.
Verweilt man für längere Zeit im Ausland, bietet es sich aber an, eine Patientenverfügung nach der jeweiligen nationalen Regelung des Landes zu erstellen.
Was ist, wenn ich meine Meinung ändere?
Die Sorge, die in der Patientenverfügung gemachten Entscheidungen nicht mehr rückgängig machen zu können, weil man seine Meinung zu einem bestimmten Thema z.B. Organspende geändert hat, ist voll unbegründet. Eine Patientenverfügung kann zu jedem Zeitpunkt an dem der Betroffene entscheidungsfähig ist widerrufen oder geändert werden. Um die Patientenverfügung zu wiederrufen muss diese zerstört oder entsprechend gekennzeichnet werden. Eine Änderung kann einfach mit Angabe des Datums und Unterschrift hinzugefügt werden. Der Anschaulichkeit halber empfiehlt es sich aber, eine neue Patientenverfügung zu erstellen. So kann sichergestellt werden, dass die Verfügung, die als letztes Erstellt wurde verwendet wird.
Damit Ihre Wünsche im Ernstfall auch umgesetzt werden können, müssen die behandelnden Ärzte wissen, dass Sie eine Patientenverfügung erstellt haben.
Am besten informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, dass eine Patientenverfügung vorliegt. Damit diese die Verfügung vorlegen können, bietet es sich an, dass Sie Ihren nächsten Angehörigen eine Kopie geben. Das Original verwahren Sie sicher an einem Ort Zuhause, zu dem Ihre Angehörigen aber Zugang haben. So können diese zunächst schnell und einfach die Kopie vorzeigen und später das Original einreichen.
Es bietet sich auch an, eine Kopie der Patientenverfügung beim Hausarzt zu hinterlegen. Das Krankenhaus setzt sich bezüglich der medizinischen Vorgeschichte des Patienten mit dem Hausarzt in Verbindung. Dieser kann dann die Information, dass eine Patientenverfügung vorliegt weitergeben.
Tipp: Vermerken Sie in Ihrem Notfallausweis, dass Sie eine Patientenverfügung besitzen, so wissen Ihre behandelnden Ärzte schnell Bescheid.
Was ist Inhalt einer Patientenverfügung?
Wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen, möchten Sie, dass diese vollständig und gültig ist, um optimal vorzusorgen. Die untenstehende Checkliste soll Ihnen helfen, an die wichtigsten Inhalte zu denken. Bedenken Sie dabei, je nach persönlichen Wünschen und Bedürfnissen kann die Patientenverfügung mehr Punkte umfassen.
Muss der Arzt sich an die Patientenverfügung halten?
„Die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung sieht vor, dass Festlegungen für bestimmte ärztliche Maßnahmen verbindlich sind, wenn durch diese Festlegungen Ihr Wille für eine konkrete Lebens und Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Dafür müssen Sie in der Patientenverfügung genau bezeichnen, ob Sie in eine indizierte ärztliche Behandlung oder pflegerische Begleitung einwilligen oder diese ablehnen. Die Ärztin oder der Arzt, aber auch alle anderen Personen, die mit Ihrer medizinischen Behandlung befasst sind, also etwa Krankenhaus und Pflegepersonal, müssen eine derart verbindliche Patientenverfügung beachten, auch wenn keine Vertreterin oder kein Vertreter bestellt ist. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, wie schwer die Patientin oder der Patient erkrankt ist (§ 1901a Absatz 3 BGB). Die Missachtung des Patientenwillens kann als Körperverletzung strafbar sein.“
(Broschüre „Patientenverfügung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz)
Oft wird gefragt, ob sich Ärzte auch wirklich an die Patientenverfügung halten müssen, oder ob sie zum Beispiel auf Grund ihrer moralischen Einstellungen anders handeln dürfen. Wie in der Broschüre „Patientenverfügung“ des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz nachzulesen, müssen sich die behandelnden Ärzte, sowie alle weiteren Personen, die an der Behandlung des Patienten beteiligt sind z.B. KrankenpflegerInnen, an die Patientenverfügung halten, wenn die beschriebene gesundheitliche Situation eintritt. Andernfalls machen sich diese Personen der Körperverletzung strafbar. Das heißt, dass sich in der betreffenden Situation an die Entscheidungen des Patienten, welche er in der gültigen Patientenverfügung hinterlegt hat, gehalten werden muss.
Was passiert im Notfall, wenn die Notfallsanitäter nicht wissen, ob es eine Patientenverfügung gibt?
Im Notfall, zum Beispiel bei einem schweren Unfall, bekommt jeder Patient zunächst die bestmögliche notfallmedizinische Behandlung. Später im Krankenhaus wird dann geprüft, ob eine Patientenverfügung vorliegt. Liege eine gültige Verfügung vor, wird nach dieser gehandelt.
Ich habe Sorge, dass ich in meiner Patientenverfügung nicht die richtige Entscheidung getroffen habe.
Ich habe Sorge, dass vorschnell "der Stecker gezogen wird", wenn ich eine Patientenverfügung habe.
Wie bekommt mein behandelnder Arzt meine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung sollte so aufbewahrt werden, dass Ärzte oder Bevollmächtigte einfach und schnell von ihr erfahren können. Dazu bietet es sich an, einen Hinweis über die Existenz einer Patientenverfügung, sowie über ihren Aufenthaltsort bei sich zu tragen (zum Beispiel ein Eintrag auf dem Notfallausweis). Außerdem ist es sinnvoll, die nächsten Angehörigen über die erstellte Patientenverfügung in Kenntnis zu setzten. Diese können dann die behandelnden Ärzte informieren.
Was passiert, wenn die Angaben auf meiner Patientenverfügung zu ungenau sind?
Ist eine Patientenverfügung zu ungenau formuliert, wissen die behandelnden Ärzte nicht, wie die Wünsche ihres Patienten in der bestimmten gesundheitlichen Situation sind. In diesem Fall wird nach dem Gesetzgeber gehandelt und der Patient meistens mit allen möglichen Mittel künstlich am Leben erhalten. Wer verhindern möchte, beispielsweise jahrelang künstlich beatmet zu werden, sollte daher seine Patientenverfügung so präzise, individuell und verständlich wie möglich zu verfassen. So können Sie sicherstellen, dass mithilfe einer gültigen, verständlichen Patientenverfügung ganz nach Ihren Wünschen gehandelt wird, sollten Sie keine Entscheidungen mehr treffen können.
Warum haben viele Leute keine Patientenverfügung?
Es gibt allerlei Argumente, warum viele Menschen bis heute keine Patientenverfügung erstellt haben, obwohl es sinnvoll wäre.
Hier einige Argumente:
Wie ist eine Patientenverfügung aufgebaut?
Die Broschüre des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zeigt eine sinnvolle und verständliche Abbildung über den Aufbau einer Patientenverfügung.