Betreuungsverfügung erstellen und einfach vorsorgen

Was Sie schon immer zu Betreuungsverfügung wissen wollten:

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung ist ein Vorsorgedokument, mit welchem Sie dem Betreuungsgericht einen Vorschlag für einen Betreuer für den Fall, dass Sie rechtliche Aufgaben nicht mehr alleine bewältigen können, machen.

Sollten Sie auf Grund von einer psychischen Erkrankung oder Behinderung nicht oder teilweise nicht in der Lage sein, Ihre Angelegenheiten zu regeln, wird das Betreuungsgericht nach BGB § 1896 einen Betreuer bestellen.

Mit der Betreuungsverfügung haben Sie die Möglichkeit im Vorhinein eine Person, die Ihr Betreuer werden soll zu benennen bzw. Personen von diesem Amt auszuschließen. Auch können Sie Wünsche, zum Beispiel über Ihren Wohnort, machen.

Das Gericht wird prüfen, ob die in der Betreuungsverfügung genannte Person geeignet ist.

Wo ist der Unterschied zwischen Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht?

Obwohl sie zunächst Ähnlich erscheinen gibt es große Unterschiede zwischen der Betreuungsverfügung und der Vorsorgevollmacht.

Bei beiden Vorsorgedokumenten wird dem Vollmachtgeber ein Bevollmächtigter (Vorsorgevollmacht) bzw. Betreuer (Betreuungsverfügung) gestellt, da er nicht mehr in der Lage ist selbst zu entscheiden.

Bei einer Vorsorgevollmacht kann der Bevollmächtigte sofort handeln, da diese ab dem Zeitpunkt der Unterschrift gilt. Bei einer Betreuungsverfügung prüft das zuständige Betreuungsgericht zunächst, ob der vorgeschlagene Betreuer geeignet ist. Außerdem wird der Betreuer, welcher im Rahmen der Betreuungsverfügung handelt vom Gericht überwacht und muss ihm berichten.

 

Ein weiterer Unterschied zeigt sich bei der Erstellung des jeweiligen Dokuments. Für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht muss der Vollmachtgeber geschäftsfähig sein. Das bedeutet, dass er seinen Willen und seine rechtsgeschäftlichen Handlungen selbst beurteilen, verstehen und treffen kann.

Zum Erstellen einer Betreuungsverfügung muss der Ausstellende nicht geschäftsfähig sein, es reicht die Einsichtsfähigkeit. Dies heißt, dass die ausstellende Person in der Lage sein muss die Folge seiner Vorstellungen einschätzen kann.

 

Die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung auf einen Blick:

Tabelle zu den Unterschieden zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Unterschiede Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung

Wer braucht eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung ist für die Menschen sinnvoll, die keine Vertrauensperson benennen können, denen sie eine Vorsorgevollmacht erteilen möchten, aber trotzdem Einfluss auf Ihre mögliche Betreuung nehmen möchten. So können diese Personen entscheiden, wer unter der Kontrolle des Gerichts für sie entscheiden kann, sollten sie dies nicht mehr in vollem Ausmaß tun können und keinen fremden gerichtlichen bestellten Betreuer wollen.

Wie erstelle ich eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung können Sie selber Zuhause erstellen. Hilfreich sind dabei Vorlagen oder auszufüllende Formulare, wie das des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.

Dieses Formular können Sie hier kostenlos herunterladen! 

 

Überlegen Sie sich gut, wen Sie als Betreuer vorschlagen bzw. ausschließen möchten und welche Wünsche oder Vorstellungen Sie haben.

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die eigene Geschäftsfähigkeit oder mindestens Einsichtsfähigkeit ärztlich bestätigen zu lassen und diese Bestätigung der Betreuungsverfügung beizulegen. Dies kann im Fall einer Anzweiflung der Gültigkeit Ihrer Betreuungsverfügung wichtig sein.

Außerdem sollten Sie sich überlegen, ob es sinnvoll für Sie ist die Betreuungsverfügung notariell beglaubigen zu lassen.

Wer kann durch eine Betreuungsverfügung bevollmächtigt werden?

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie jeden volljährigen, geschäftsfähigen Bürger bevollmächtigen, Ihre rechtlichen Angelegenheiten zu regeln, sollte das Gericht einen Betreuer für sie anfordern.

In der Betreuungsverfügung schlagen Sie dem Gericht eine Person vor, die diese Aufgaben für Sie übernehmen soll. Da diese Person (zwar unter Aufsicht des Gerichts) viel Einfluss auf ihr Leben hat, sollten Sie gut überlegen, wen Sie für diese verantwortungsvolle Aufgabe vorschlagen möchten. Sie sollten bedenken, ob diese Person weiß, was Sie sich wünschen, ob sie die gleichen Werte teilen und ob ein Interessenskonflikt bestehen könnte.

 

Tipp: Sprechen Sie mit der Person, bevor Sie diese in die Betreuungsverfügung einsetzen und besprechen Sie mir ihr Ihre Wünsche und Vorstellungen.

Wie lange ist eine Betreuungsverfügung gültig?

Haben Sie eine Betreuungsverfügung erstellt, ist diese gültig, bis Sie eine neue Verfügung erstellen (die Betreuungsverfügung mit dem neusten Datum gilt) oder Sie die alte Verfügung außer Kraft gesetzt haben. Dies können Sie machen, indem Sie die Betreuungsverfügung mit einem Verweis versehen, oder sie einfach vernichten.

Bis zu diesem Zeitpunkt gilt eine Betreuungsverfügung. Sie hat kein „Ablaufdatum“.

Wann tritt eine Betreuungsverfügung in Kraft?

Die Betreuungsverfügung tritt in Kraft, wenn beim Betreuungsgericht der Antrag auf Betreuung eingereicht wird (beispielsweise durch den Arzt). Liegt eine Betreuungsverfügung vor, wird der in ihr genannte Betreuer vom Gericht geprüft und wenn er als geeignet gilt,

als Betreuer eingesetzt.

Brauche ich einen Rechtsanwalt, Notar oder Arzt?

Zum Erstellen einer Betreuungsverfügung brauchen Sie keinen Rechtsanwalt oder Notar. Sie können die Verfügung selbst schreiben.

Allerdings ist es in einigen Fällen sinnvoll, die Geschäftsfähigkeit oder wenigstens die Einsichtsfähigkeit durch einen Arzt bescheinigen zu lassen. So kann es später nicht zur Anzweiflung dieser kommen.

Sie können Ihre Betreuungsverfügung auch notariell beglaubigen lassen. Das bedeutet, dass der Notar bescheinigt, dass die Betreuungsverfügung Ihre Unterschrift trägt.  Dabei entstehen Gebühren zwischen 20 und 70 Euro (Quelle: Quelle: Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz; Publikation „Betreuungsrecht“; Stand: 01/2014; S. 39). Auch die zuständige Betreuungsbehörde beglaubigt Ihnen die Betreuungsverfügung für eine Gebühr von 10€.

Alle Angaben sind z.Z. der gültigen Umsatzsteuer.

Was kann ich in der Betreuungsverfügung festlegen?

In einer Betreuungsverfügung können Sie einfach festlegen wer sie bzw. wer sie nicht rechtlich vertreten sollen, wenn das Gericht einen Betreuer für Sie anordnet.

Dazu können Sie Personen nennen, die Sie sich als Betreuer wünschen. Diese werden im Fall der Notwenigkeit von Betreuungsgericht auf Eignung geprüft und wenn möglich als Ihr Betreuer eingesetzt.

Außerdem können Sie in der Betreuungsverfügung Wünschen an Ihren Betreuer hinsichtlich Ihrer Lebensweise z.B. Heimunterbringung äußern. Das Gericht überprüft, ob sich Ihr Betreuer an die von Ihnen genannten Wünsche hält.

Wo bekomme ich Hilfe beim Erstellen einer Betreuungsverfügung?

Kommt es bei der Erstellung einer Betreuungsverfügung zu formellen Fragen, helfen Ratgeber oder Broschüren. Beispielsweise die Broschüre „Betreuungsrecht“ des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. In dieser Publikation erhalten Sie wertvolle Tipps und Hilfe zum Aufbau und Inhalten der Betreuungsverfügung und erhalten Tipps. Die Website des Bundessministeriums für Justiz und Verbraucherschutz bietet auch ein Formular zur Betreuungsverfügung.

Formelle Fragen können Sie auch mit einem Notar oder Rechtsanwalt klären.

Wo kann ich die Betreuungsverfügung aufbewahren?

Sie sollten Ihre Betreuungsverfügung an einen Ort platzieren, an dem Sie für Ihre Angehörigen gut zu finden ist. Fragt das zuständige Betreuungsgericht nach einer Betreuungsverfügung müssen diese das Original vorlegen.

Außerdem können Sie Ihre Betreuungsverfügung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren und dort angeben, wo sie das Original aufbewahren, sowie welchen Betreuer Sie möchten.

Was bringt mir die Registrierung meiner Verfügung im Vorsorgeregister und was kostet das?

Sind Sie im Krankenhaus und beispielsweise nicht mehr in der Lage selber Entscheidungen zu treffen, werden zunächst Ihre Angehörigen befragt, ob Vorsorgedokumente, wie eine Betreuungsverfügung, vorliegen. Sind keine Angehörigen vor Ort, oder wissen diese nicht, ob entsprechende Unterlagen existieren, schaut das zuständige Betreuungsgericht im Vorsorgeregister nach, ob eine Betreuungsverfügung registriert ist. Dies geschieht in Deutschland bis zu 20.000 Mal im Monat (Quelle: http://www.vorsorgeregister.de)

Ist eine Verfügung, sowie deren Hinterlegungsort und die Bevollmächtigten registriert, kann das Betreuungsgericht entsprechend reagieren.

 

Die Registrierung über das Internet (per Lastschriftverfahren) kostet 13€ bei einem Bevollmächtigten. Möchten Sie kein Lastschriftverfahren verwenden, fallen Kosten von 15.50€ an.

Jeder zusätzliche Bevollmächtigte kostet 2.50€

 

Bei postalischer Anmeldung erhöht sich die Gebühr um 3€ auf die Registrierung, sowie um 0.50€ für jeden zusätzlichen Bevollmächtigten.

 

Quelle: http://www.vorsorgeregister.de/ZVR-Zentrales-Vorsorgeregister/Kosten/index.php; Stand: 20.7.2017

Welchen Beschränkungen unterliegt der Betreuer?

Der Betreuer wird vor Antritt seiner Funktion vom Betreuungsgericht auf Eignung geprüft. Auch im weiteren Verlauf der Betreuung wird er vom Gericht überprüft und muss ihm berichten. Er muss sich an die Wünsche und Vorstellungen, welche der Betreute in der Betreuungsverfügung genannt hat, berücksichtigen und gemäß diesen handeln. Außerdem muss er alle finanziellen Ausgaben genau dokumentieren, da das Gericht auch diese überprüft.

Welche weiteren Vorsorgedokumente sind neben der Betreuungsverfügung wichtig?

Eine Betreuungsverfügung werden Sie vermutlich dann erstellen, wenn Sie keiner Person eine Vorsorgevollmacht erteilen möchten oder können. Trotzdem gibt es neben der Betreuungsverfügung weitere wichtige Vorsorgedokumente, mit welchen Sie Ihren Willen für den Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit festhalten können. Damit in medizinischen Angelegenheiten, wie zum Beispiel der künstlichen Ernährung oder Beatmung, so entschieden wird, wie Sie es sich wünschen, sollten Sie eine Patientenverfügung erstellen. Mit dieser können Sie festlegen, wie Ihre Ärzte und Pfleger handeln beziehungsweise nicht handeln sollen. Des Weiteren empfiehlt sich die Erstellung eines Testaments, um eventuellen Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie vorzubeugen.

Wann kann ich eine Betreuungsverfügung erstellen?

Eine Besonderheit der Betreuungsverfügung ist, dass Sie im Gegensatz zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht nicht Geschäftsfähig sein müssen. Es ist ausreichend, wenn Ihnen eine Einsichtsfähigkeit bescheinigt werden kann. Das bedeutet, dass Sie in der Lage sind, die Folgen Ihres Handels abzusehen.

Sind Sie außerdem volljährig, können Sie jederzeit eine Betreuungsverfügung erstellen.

Welchen Rechten und Pflichten unterliegt der Betreuer?

Der Betreuer, welcher von Seiten des Betreuungsgerichts eingesetzt wird, kann nicht einfach handeln, wie er möchte. Er unterliegt in seiner Aufgabe bestimmten Pflichten, hat aber auch Rechte.

Was ist ein Betreuungsverein?

Ein Betreuungsverein ist ein Verein, welcher der Betreuungsbehörde untersteht und die Betreuung von Personen übernimmt, die selber keine Entscheidungen mehr treffen können. Kennen Sie keine Person, die Sie in der Betreuungsverfügung als Betreuer vorschlagen wollten, bieten Betreuungsvereine die Möglichkeit, dass Sie einen Berufsbetreuer benennen, den Sie zuvor kennengelernt haben. Ohne Betreuungsverfügung wird Ihnen ein gesetzlicher Betreuer gestellt, den Sie möglicherweise nicht kennen. Der Betreuungsverein bietet den Vorteil, dass Sie die Berufsbetreuer des Vereins kennenlernen und nach einem gemeinsamen Gespräch mit ihnen entscheiden können, welchen Betreuer Sie nennen möchten. Wenn Sie Ihren potentiellen Betreuer für den Fall Ihrer Geschäftsunfähigkeit schon vorher kennen, kann dieser besser auf Sie eingehen, da er Ihre Wünsche und Vorstellungen bereits aus persönlichen Gesprächen kennt.

 

Des Weiteren bieten Betreuungsvereine Informationsangebote und Beratung rund um das Thema Betreuungsrecht.

Wo finde ich einen Betreuungsverein?

Betreuungsvereine sind den jeweils örtlichen Betreuungsbehörden unterstellt. Bei den jeweiligen Behörden, sowie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde erhalten Sie Informationen über den für Sie zuständigen Betreuungsverein. Außerdem verfügen die meisten Betreuungsvereine über einen Internetauftritt, sodass Sie online den für Sie zuständigen Verein finden können. Geben Sie einfach das Wort „Betreuungsverfügung“ und Ihren Wohnort in einer Suchmaschine ein.

Gilt die Betreuung auch noch über meinen Tod hinaus?

Die gerichtlich bestellte Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten. Ab diesem Zeitpunkt ist der Betreuer nicht mehr zuständig, da die Erben nun über die finanziellen Angelegenheiten des Verstorbenen verfügen.