Patientenverfügung gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen
Niemand darf einfach „den Stecker ziehen“
Oft werde ich gefragt: "Wann gilt eine Patientenverfügung eigentlich? Entscheiden darüber die Ärzte? Oder Angehörige, die vielleicht schon auf das Erbe warten? Wird dann sofort der Stecker der lebenserhaltenden Maschinen gezogen?"
Ich kann alle, die in dieser Hinsicht nachvollziehbare Sorgen haben, beruhigen. Die Patientenverfügung tritt erst dann in Kraft, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind wie zum Beispiel:
- Der Patient ist nicht mehr in der Lage, seinen eigenen Willen zu äußern.
- Er befindet sich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit.
Schauen Sie sich mal eine Patientenverfügung an. Besonders die Situationen, für die sie gelten soll. Darüber hinaus kann die betreffende Person weitere einschränkende Auflagen machen. Zum Beispiel, dass zwei erfahrene Ärzte/Innen (die auch namentlich genannt werden dürfen) unabhängig voneinander prüfen müssen, ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Selbstverständlich ist die notärztliche Versorgung in vollem Umfang sichergestellt.
Wichtig: Sie müssen nicht grundsätzlich jede Behandlung ablehnen, sondern können auch bestimmte Behandlungen nur eingeschränkt zulassen. So kann man zum Beispiel die Verabreichung von bewusstseinsdämpfenden Medikamenten in Ausnahmefällen zulassen, wenn es ansonsten keine medizinischen Möglichkeiten gibt, Schmerzen zu lindern.
Eine weitere häufig gestellte Frage: Kann man eine Patientenverfügung widerrufen oder ändern? Klare Antwort: selbstverständlich. Mit einer solchen Verfügung trifft niemand eine Entscheidung bis ans Lebensende. Patientenverfügungen können jederzeit widerrufen und geändert werden – im Extremfall sogar noch unmittelbar vor einer OP. Die Gründe für den Widerruf oder die Änderung der Verfügung gehen niemanden etwas an. Sie sind eine ganz persönliche Entscheidung der betreffenden Person.
Patientenverfügung:
Das sollten Sie wissen
- Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit (auch kurzfristig) widerrufen und ändern.
- Für die behandelnden Ärzte sind Ihre Verfügungen in jedem Fall verbindlich. Die Missachtung einer Patientenverfügung durch den behandelnden Arzt oder das Ärzteteam kann als Körperverletzung strafbar sein.
- Die Patientenverfügung tritt erst in Kraft, wenn genau definierte Voraussetzungen erfüllt sind. Niemand muss befürchten, dass vorzeitig „der Stecker gezogen wird“
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