Montagmorgen 9 Uhr: Der Krankenwagen drängelt sich mit Blaulicht und lautem Tatüta durch den morgendlichen Berufsverkehr in Richtung Notaufnahme. Wie es zu dem Unfall kam? – Alles ging einfach rasend schnell. Vor zwei Stunden war die Welt für Michael S. noch in Ordnung. Der Tag begann wie immer: Aufstehen, gemeinsames Frühstück, Verabschiedung von seiner Frau und den beiden kleinen Töchtern. Eigentlich sollte er jetzt bei einem Kunden sein. Stattdessen liegt Michael S. bewusstlos auf einer Trage im Rettungswagen. Der Notarzt versucht, seinen Zustand zu stabilisieren. Und er hat dringende Fragen – aber Michael S. kann ihm keine Antworten geben.
· Wer ist der Verletzte und wo wohnt er?
· Muss jemand informiert werden? Wen dürfen wir informieren?
· Wer darf einer Operation zustimmen, falls der Verletzte bewusstlos bleibt?
· Gibt es eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung?
· Müssen wir bei Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen lassen?
Nicht wenige lesen diese Zeilen und sagen sich: Alles viel zu dramatisch! Mir passiert schon nichts! Und wenn doch, dann wird alles schon irgendwie geregelt werden. Aber wenn Sie ehrlich sind: Ein leicht mulmiges Gefühl bleibt, oder?
Und außerdem: Verdrängen hilft Ihnen und Ihren Angehörigen im Notfall nicht!
Die Lösung: Nehmen Sie sich drei Minuten Zeit und Sie sind in einem Notfall auf der sicheren Seite. Denn genau für solche Fälle gibt es den Notfallausweis:
Optimal Vorsorgen mit der Reisenotfallmappe!
Ihren Urlaub bereiten Sie optimal vor. Doch was passiert bei einem Notfall?
- Sabine T. freute sich auf einen mehrwöchigen Australien-Aufenthalt. Doch schon in der ersten Woche verliert sie ihre Tasche mit Kreditkarte und Reisepass. Es ist 2 Uhr deutscher Zeit, als sie ihre Mutter anruft und sie bittet, die Kreditkarte sperren zu lassen. Doch beide kennen die Kreditkartennummer nicht.
-Thorsten V. ist in den USA mit einem Mietwagen unterwegs. Es kommt zu einem schweren Unfall. Im Krankenhaus drängen die Ärzte auf eine schnelle Operation. Zuvor soll aber geklärt werden, wer die Kosten übernimmt. Thorsten V. hat eine Auslandskrankenversicherung. Doch deren Notfallnummer fällt ihm nicht ein und seine Lebensgefährtin in Deutschland ist auf die Schnelle nicht erreichbar. Die Zeit wird knapp.
- Die Studentin Petra S. ist zuckerkrank. Während einer Reise durch Mexiko bricht sie bewusstlos zusammen und kommt ins Krankenhaus. In der Geldbörse der Patientin findet eine Krankenschwester einen Notfallausweis mit der Telefonnummer der Eltern. Glück im Unglück: Der Vater verfügt über eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht und eine Kopie der Auslandskrankenversicherung. So kann er alles Weitere veranlassen.